Waffensachkunde gemäß dem §7 WaffG

In diesem Kurs lernen Sie den sicheren Umgang mit Schusswaffen (Kurz- und Langwaffen) und die dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen mit dem Ziel, bewaffnete Dienste im Bereich der privaten Sicherheit durchführen zu dürfen.


Durch unser erfahrenes und qualifiziertes Ausbilder-Team werden intensiv auf den schriftlichen und den praktischen Teil der Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger nach § 7 des Waffengesetzes vorbereitet. Sie erhalten ausreichend Zeit zum Kennenlernen der Waffen inkl. zahlreiches Anschauungsmaterial (unterschiedliche moderne, historische und exotische Lang- und Kurzwaffen). Während dem Schießtraining haben Sie auch die Möglichkeit zum Ausprobieren zahlreicher vorhandenen Waffen. Direkt im Anschluss an den Kurs findet die Prüfung statt. Waffen, Munition und Schutzausrüstung stellen wir Ihnen zur Verfügung.


Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Sachkundezeugnis von einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger. Dieses Sachkundezeugnis ist bundesweit und verbandsunabhängig für alle Kurz- und Langwaffen gültig.

Nächste Kurse


20.01.2022 *

22.01. - 23.01.2022

Anmeldeschluss: 17.12.2021

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Anmeldeschluss: 

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Anmeldeschluss: 

weitere Termine folgen

* Hinweise:

Unterrichtszeiten (3 Tage): Do: 15:00 - 20:30 Uhr, Sa: 8:00 - 20:00 Uhr, So: 8:00 - 20:00 Uhr 

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Voranmeldungen sind unbedingt notwendig.Da die Teilnehmerliste der zuständigen Behörde 14 Tage vor dem Lehrgang gemeldet werden muss, beträgt die Anmeldefrist 3 Wochen vor dem Lehrgangstermin. Änderungen vorbehalten: Anpassung an aktuellste Corona Verordnungen. Preis pro Teilnehmer: 380,- €.

Details zum Kurs

Was lerne ich in diesem Kurs?
  • Theoretische und praktische Ausbildung an unterschiedlichen Kurz- und Langwaffen
  • Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition
  • Die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB)
  • Beschussrecht
  • Handhabung und Umgang mit Schusswaffen und Munition
  • Praktische Schießausbildung am Schießstand
  • Ausbildung zur Standaufsicht
  • Durchführung der Püfung nach §7 WaffG
Wer sollte diesen Kurs besuchen?

Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach §34a der Gewerbeordnung mit Schusswaffen befasst werden sollen.

Dazu zählen z.B. Aufgaben wie:

  • Geld- und Werttransport
  • Personenschutz
  • Bewaffneter Objektschutz
Wer darf an dem Kurs teilnehmen?

Am Kurs darf jeder teilnehmen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Volljährig
  • deutsche Sprache in Wort und Schrift
  • Geistige und körperliche Flexibilität und Leistungsfähigkeit
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Als AZAV zertifizierter Betrieb sind wir in der Lage Ihnen Kurse anzubieten, für die Sie sich einen finanziellen Zuschuss oder sogar die vollständige Kostenrückerstattung beantragen können. Unter anderem stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • 100% Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein)
  • 100% Kostenübernahme durch das Jobcenter (Bildungsgutschein)
  • Bis zu 50% Kostenübernahme, maximal jedoch 500€ durch das Wirtschaftsministerium (Bildungsprämie)
  • Weitere Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

Sehr gerne beraten wir Sie und Ihre Interessenten in Förderungsmöglichkeiten und -angeboten. Bei Bedarf ünterstützen wir Sie gerne auch bei der Antragstellung und bei der Abwicklung im gesamten Verlauf.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nachdem Sie sich online über unser Anmeldeformular angemeldet haben prüfen wir Ihre Anmeldedaten. Wenn Ihre Daten vollständig und richtig sind und Sie die Voraussetzung zur Teilnahme an dem Kurs erfüllen, erhalten Sie eine E-Mail von uns, in der die weitere Vorgehensweise beschrieben ist.

Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir Ihnen die Anmeldung bestätigt haben.

Wann muss bezahlt werden?

Wir bitten Sie uns den vollständigen Betrag bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Weitere Details erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung über das Online-Formular.

Erhalte ich ein Zertifikat?

Wenn Sie die Sachkundeprüfung nach §7 des WaffG erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie einen offiziellen Nachweis und die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung.

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht

In dem Fall, dass wir für einen Kurstermin nicht ausreichend Anmeldungen erhalten haben, können wir diesen Kurs leider nicht durchführen. Wir werden Sie selbstverständlich rechtzeitig darüber informieren. Wenn Sie das wünschen, dann reservieren wir für Sie gerne einen Platz an einem anderen Termin Ihrer Wahl. Sollten Sie die Kursgebühr bereits bezahlt haben, erhalten Sie diese natürlich in vollem Umfang wieder zurück.

Sie möchten mehr erfahren?

Wenn Sie mehr über den Waffensachkunde Kurs erfahren möchten oder einen separaten Termin für eine größere Gruppe (Firmenangebote) benötigen, dann lassen Sie uns das wissen. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf Ihre Fragen beantworten zu dürfen. Besuchen Sie auch unsere Schule für Sicherheit um alle unsere Kurs- und Ausbildungsangebote kennenzulernen.