So bereiten wir Sie vor
In unserem erweiterten Vorbereitungskurs werden Sie nicht nur intensiv und vollumfänglich auf die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO vorbereitet. Bei uns lernen Sie alles was Sie auch in der Zeit nach der bestandenen Prüfung bei Ihrer Berufsausübung als Sicherheitskraft wissen und können sollten.
Während wir Sie auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO vorbereiten, erhalten Sie die Ausbildungen zum
Zusätzlich werden Sie bei uns auch auf die Sachkundeprüfung nach §7 des Waffengesetzes vorbereitet und geprüft, so dass Sie nach bestandener Prüfung die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung erhalten.
Wir möchten Sie bestmöglich ausbilden und auf den Beruf vorbereiten. Deshalb erhalten Sie diese Zusatzausbildungen im Rahmen von unserem Vorbereitungskurs umsonst. Für Sie entstehen dadurch keine weiteren Kosten.
Für das Bewachungsgewerbe sind die rechtlichen Grundlagen in der Gewerbeordnung (GewO) und in der Bewachungsverordnung (BewachV) verankert. Dort ist unter anderem festgelegt, dass alle Mitarbeiter und Gewerbetreibende die im Bereich der Bewachung Tätig sind, ihre Qualifikation bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen müssen. Dieser Nachweis erfolgt über das erfolgreiche Absolvieren der Sachkundeprüfung.
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gilt in Deutschland als Grundqualifikation für private Sicherheitskräfte. Sie erlaubt Ihnen die Aufnahme einer uneingeschränkten Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Das heißt, Sie sind fachlich qualifiziert, um in allen Bereichen der privaten Sicherheit als Mitarbeiter eingesetzt zu werden und ein Bewachungsunternehmen zu leiten oder selbst zu gründen. Die Inhalte der Prüfung werden durch einen bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan der DIHK näher beschrieben. Sie sind für Sicherheitsunternehmer und Sicherheitsmitarbeiter einheitlich geregelt.
Die Dozenten in unserer Schule für Sicherheit verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und wir sind stolz darauf, dass bisher jeder unserer Teilnehmer die Sachkundeprüfung beim ersten Versuch erfolgreich bestanden hat.
23.05. - 22.07.2022 *
08:00 - 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 20.05.2022
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* Hinweise:
Unterrichtszeiten: Mo - Fr 08:00 - 16:30 Uhr. Bei diesem Kurs handelt es sich um einen Vollzeitkurs mit einem Umfang von 360 Unterrichtseinheitem je 45 Minuten.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Der Lehrgang ist auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt. Änderungen vorbehalten: Anpassung an aktuellste Coronaverordnungen.
Preis pro Teilnehmer: Auf Anfrage.
Prüfungsrelevante Themengebiete
Zusätzliche Ausbildung während der Vorbereitung
Der Gesetzgeber schreibt für folgende Personen und Tätigkeiten den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung vor:
Am Kurs darf jeder teilnehmen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Als AZAV zertifizierter Betrieb sind wir in der Lage Ihnen Kurse anzubieten, für die Sie sich einen finanziellen Zuschuss oder sogar die vollständige Kostenrückerstattung beantragen können. Unter anderem stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Sehr gerne beraten wir Sie und Ihre Interessenten in Förderungsmöglichkeiten und -angeboten. Bei Bedarf ünterstützen wir Sie gerne auch bei der Antragstellung und bei der Abwicklung im gesamten Verlauf.
Nachdem Sie sich online über unser Anmeldeformular angemeldet haben prüfen wir Ihre Anmeldedaten. Wenn Ihre Daten vollständig und richtig sind und Sie die Voraussetzung zur Teilnahme an dem Kurs erfüllen, erhalten Sie eine E-Mail von uns, in der die weitere Vorgehensweise beschrieben ist.
Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir Ihnen die Anmeldung bestätigt haben.
Wir bitten Sie uns den vollständigen Betrag bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Weitere Details erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung über das Online-Formular.
Wenn Sie die Sachkundeprüfung nach §34a GewO bei der IHK bestehen, stellt Ihnen die IHK eine offizielle Urkunde aus. In dem Vorbereitungskurs absolivieren sie zusätzlich die Sachkundeprufüng nach §7 WaffG. Auch hier gilt, dass Sie nur mit dem Bestehen der Prüfung einen Nachweis darüber erhalten. Für die Ausbildungen zum Brandschutz-, Evakuierungs- und Ersthelfer erhalten Sie die Zertifikate, wenn Sie an den Ausbildungen teilnehmen. Hierür muss keine Prüfung abgelegt werden.
In dem Fall, dass wir für einen Kurstermin nicht ausreichend Anmeldungen erhalten haben, können wir diesen Kurs leider nicht durchführen. Wir werden Sie selbstverständlich rechtzeitig darüber informieren. Wenn Sie das wünschen, dann reservieren wir für Sie gerne einen Platz an einem anderen Termin Ihrer Wahl. Sollten Sie die Kursgebühr bereits bezahlt haben, erhalten Sie diese natürlich in vollem Umfang wieder zurück.
Wenn Sie mehr über unseren erweiterten Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung erfahren möchten oder einen separaten Termin für eine größere Gruppe (Firmenangebote) benötigen, dann lassen Sie uns das wissen. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf Ihre Fragen beantworten zu dürfen. Besuchen Sie auch unsere Schule für Sicherheit um alle unsere Kurs- und Ausbildungsangebote kennenzulernen.
0172 565 90 23
(24/7 Notruf- und Serviceleitstelle)
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