BAG - Schule für Sicherheit
Wir bilden Sie in allen Themen der Sicherheit aus

BAG Schule für Sicherheit in Herrenberg

Wir unterstützen Sie gerne in allen Bereichen im Sicherheitsgewerbe.


Unser aktuelles Präsenz Bildungsangebot umfasst:

 

 

Wir beraten Sie und Ihre Interessenten in Förderungsmöglichkeiten und -angeboten, bei der Antragstellung und Abwicklung für


  • die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein) 100% Kostenübernahme
  • das Jobcenter (Bildungsgutschein) 100% Kostenübernahme
  • das Wirtschaftsministerium (Bildungsprämie) bis zu 50% Kostenübernahme max. 500€
  • Weitere Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit


  •  

Wir stehen Ihnen als Bildungspartner jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

 Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO - Erweiterter (Vollzeit-) Vorbereitungskurs

Die Sachkundeprüfung (für besondere Bewachungstätigkeiten nach 34a Gewerbeordnung) benötigt jeder, gleich ob Gewerbetreibender oder Angestellter im Bewachungsgewerbe, der tatsächlich Tätigkeiten in den Bereichen Citystreifen (Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn- Bereich), Kaufhausdetektive, Türsteher (vor gastgewerblichen Diskotheken) verrichtet.


In unserem erweiterten Vorbereitungskurs werden Sie nicht nur intensiv und vollumfänglich auf die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO vorbereitet. Bei uns lernen Sie alles was Sie auch in der Zeit nach der bestandenen Prüfung bei Ihrer Berufsausübung als Sicherheitskraft wissen und können sollten. 

Während wir Sie auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO vorbereiten, erhalten Sie die Ausbildungen zum Betrieblichen Ersthelfer, Brandschutzhelfer und zum Evakuierungshelfer. Zusätzlich werden Sie bei uns auch auf die Sachkundeprüfung nach §7 des Waffengesetzes vorbereitet und geprüft, so dass Sie nach bestandener Prüfung die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung erhalten.

Inhalt

  • Alle prüfungsrelevanten Themen des Rahmenstoffplans
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer
  • Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer
  • Ausbildung zum Evakuierungshelfer
  • Vorbereitung und Prüfung der Waffensachkunde nach §7 WaffG

Zielgruppe

Personen, die im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO gewerbemäßig Leben oder Eigentum Dritter schützen oder bewachen wollen. Sie sollten Entschlusskraft und Menschenkenntnis besitzen, verantwortungsbewusst handeln und in Stresssituationen beherrscht und kontrolliert reagieren können.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • selbstständiges Handeln 
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Nächster Kurs

23.05. - 22.07.2022

Mo - Fr von
08:30 - 16:30 Uhr

Herrenberg

Auf Anfrage

Hinweise:

Anmeldeschluss ist der 07.01.2022. Bei diesem Kurs handelt es sich um einen Vollzeitkurs mit einem Umfang von 360 Unterrichtseinheitem je 45 Minuten.

Unterrichtszeiten: Mo - Fr 08:00 - 16:30 Uhr. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Der Lehrgang ist auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt. Änderungen vorbehalten: Anpassung an aktuellste Coronaverordnungen. Preis pro Teilnehmer: Auf Anfrage.

Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO - Berufsbegleitender Vorbereitungskurs

Die Sachkundeprüfung (für besondere Bewachungstätigkeiten nach 34a Gewerbeordnung) benötigt jeder, gleich ob Gewerbetreibender oder Angestellter im Bewachungsgewerbe, der tatsächlich Tätigkeiten in den Bereichen Citystreifen (Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn- Bereich), Kaufhausdetektive, Türsteher (vor gastgewerblichen Diskotheken) verrichtet.

Inhalt

Alle prüfungsrelevanten Inhalte vom bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan der DIHK:


  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Gewerberecht
  • Bürgerliches Recht
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Kommunikation/Umgang mit Menschen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Prüfungsvorbereitung (schriftlich & mündlich)

Zielgruppe

Personen, die im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO gewerbemäßig Leben oder Eigentum Dritter schützen oder bewachen wollen. Sie sollten Entschlusskraft und Menschenkenntnis besitzen, verantwortungsbewusst handeln und in Stresssituationen beherrscht und kontrolliert reagieren können.


Idealerweise sind Sie aktuell im Bereich Schutz und Sicherheit tätig und möchten sich berufsbegleitend auf die Sachkundeprüfung vorbereiten. 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • selbstständiges Handeln 
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Dieser Kurs wird aktuell grundlegend überarbeitet und steht Ihnen demnächst wieder zur Verfügung.

Waffensachkunde gemäß §7 WaffG

Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld- und Werttransports oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der (gewerblichen) Waffensachkundeprüfung zwingend notwendig.

Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben. Der Teilnehmer kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe sowie die rechtlichen Grundlagen.

Inhalt

  • Die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition 
  • Beschussrecht 
  • Die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB) 
  • die Vorschriften der Berufsgenossenschaft 
  • Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition 
  • Handhabung und Umgang mit Schusswaffen und Munition 
  • Praktische Schießausbildung, einschließlich einsatztaktischer Grundsätze

Zielgruppe

Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach §34a GewO der Gewerbeordnung mit Schusswaffen befasst werden sollen.


Dazu zählen z.B. Aufgaben wie:

  • Geld- und Werttransport
  • Personenschutz
  • Bewaffneter Objektschutz

Voraussetzungen

Alle Teilnehmer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


  • Mindestalter 18 Jahre
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Eignung gemäß §6 WaffG
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Nächster Kurs

- folgt -

Do:    15:00 - 20:30 Uhr

Sa/So: 8:00 - 20:00 Uhr

Herrenberg

380,- €

Hinweise:

Anmeldeschluss ist der 00.00.2022. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Voranmeldungen sind unbedingt notwendig. Da die Teilnehmerliste der zuständigen Behörde 14 Tage vor dem Lehrgang gemeldet werden muss, beträgt die Anmeldefrist 3 Wochen vor dem Lehrgangstermin. Änderungen vorbehalten: Anpassung an aktuellste Corona Verordnungen. Preis pro Teilnehmer: 380,- €.

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten bei Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes, bei Übungen und Präventionsmaßnahmen. Im Gefahrenfall, wie einem Brand, sind sie für die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig und müssen in der Lage sein, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude zu bringen.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Pflichten
  • Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Brandursachen und Brandrisiken
  • Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Feuerlöschgeräte und -einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Praktische Ausbildung mit Feuerlöschern

Zielgruppe

Personen, die in Unternehmen als Brandschutz- oder Evakuierungshelfer tätig werden und alle Personen, denen die Grundlagen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes vermittelt werden sollen, sowie alle Brandschutz- und Evakuierungshelfer, die ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse auffrischen wollen.

Voraussetzungen

Als Brandschutz- und Evakuierungshelfer gelten Sie als Experte rund um das Thema Brandfall. Für Sie steht das Menschenleben aller Personen im Vordergund und Sie wirken im Ernstfall aktiv bei der Evakuierung des Gebäudes mit. 


Sie sollten sich über diese Pflichten bewusst sein und sowohl über die geistige als auch körperliche Leistungsfähigkeit verfügen um diesen Pflichten nachkommen zu können.

Nächster Kurs

- folgt -

09:00 - 14:00 Uhr

Herrenberg

160,- €

Hinweise:

Anmeldeschluss ist der 00.00.2022. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Der Lehrgang ist auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt.
Änderungen vorbehalten: Anpassung an aktuellste Corona Verordnungen. Preis pro Teilnehmer: 160,- €.

Fortbildung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)

Für Sicherheitskräfte mit bestandener Sachkundeprüfung nach §34a GewO und mehrjähriger Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe besteht die Möglichkeit sich zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft fortbilden zu lassen. Es handelt sich um die nächsthöhere Qualifikation die nach §53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als Berufsabschluss anerkannt ist. 

Die Kenntnisse und Fähigkeiten der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sind seit einigen Jahren besonders im industriellen Werkschutz, in Sicherheitsabteilungen von Großkonzernen und nicht zuletzt beim Schutz von besonders sicherheitsrelevanter Infrastrukturen gefragt.

Inhalt

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln

  • Rechtskunde
  • Dienstkunde


Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

  • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik


Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln

  • Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung
  • Kommunikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Zusammenarbeit

Zielgruppe

Sicherheitskräfte die über eine mehrjährige Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe verfügen, die Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK erfüllen und die sich sowohl beruflich als auch persönlich weiterentwickeln möchten.

Voraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
  • eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt

Dieser Kurs wird aktuell grundlegend überarbeitet und steht Ihnen demnächst wieder zur Verfügung.

Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

Du stehst kurz vor Deinem Schulabschluss und willst einen abwechslungsreichen und herausfordernden Beruf erlernen? Du begeisterst Dich für das Thema Schutz und Sicherheit und Du bist bereit Personen, Objekte und Werte zu sichern und zu schützen


Wir bieten Dir hochwärtige Ausbildungen mit den besten beruflichen Perspektiven zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit